Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Grundsätzliche Bedingungen

Der Leistungsbeginn erfolgt grundsätzlich nur nach Vorliegen eines rechtswirksam vom Auftraggeber unterzeichneten Leistungsvertrages.

Das Angebot ist unverbindlich und freibleibend bis zur schriftlichen Gegenzeichnung des Leistungsvertrages durch die KAMS Gebäude – Dienste GmbH. Das Angebot basiert auf den bei der Angebotserstellung zugänglichen Informationen zu Leistungsumfang, Turni, Material- und Maschineneinsatz. Werden nach der Gegenzeichnung des Leistungsvertrages Leistungsumfang und Turni durch den Auftraggeber verändert, oder werden neue Sachverhalte bezüglich des Objektzustandes, Objektgröße oder des Aufwandes für die angebotenen Dienstleistungen offenbar, die bei der Kalkulation nicht bekannt waren, behält sich die KAMS Gebäude – Dienste GmbH eine Nachkalkulation mit entsprechender Veränderung des Dienstleistungspreises vor.

Der Gerichtsstand gegenüber Vollkaufleuten und Nicht-Vollkaufleuten ist Hannover. Gerichtsstand für Mahnverfahren ist ebenfalls Hannover. Beides gilt für Kunden aus der Bundesrepublik Deutschland wie auch für ausländische Kunden Weltweit.

Verbindliche Aussagen oder Zusagen zu Inhalten des Dienstleistungsvertrages, der Arbeitsausführung oder den Dienstleistungen an sich dürfen ausschließlich die Geschäftsführung der KAMS Gebäude – Dienste GmbH machen, nicht die gewerblichen Mitarbeiter vor Ort beim Auftraggeber.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und der KAMS Gebäude – Dienste GmbH. Die Vertragsdauer und die Kündigung sind dort geregelt.

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsregelungen berührt nicht die Gütigkeit der restlichen Vertragsregelungen.

§2 Abwerben von Mitarbeitern der KAMS Gebäude – Dienste GmbH

Der Auftraggeber und die KAMS Gebäude – Dienste GmbH unterliegt der gegenseitigen vertraglichen Treuepflicht. Eine Verletzung derselben liegt vor, wenn der Auftraggeber versucht die Mitarbeiter der KAMS Gebäude – Dienste GmbH abzuwerben bzw. dem Mitarbeiter anbietet die Dienstleistungen der KAMS Gebäude – Dienste GmbH auf selbständiger oder unselbständiger Basis unter Ausschaltung der KAMS Gebäude – Dienste GmbH zu erbringen. Die KAMS Gebäude – Dienste GmbH ist berechtigt im Abwerbungsfall durch den Auftraggeber oder einen seiner Mitarbeiter eine Vertragsstrafe zu fordern, deren Höhe dem achtmonatigen Bruttoeinkommen des abgeworbenen Mitarbeiters entspricht. Diese Vertragsstrafe kann auch dann gefordert werden, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem abgeworbenen Mitarbeiter kein Vertragsverhältnis zustande kommt bzw. nach kurzer Zeit wieder gelöst wird. Die KAMS Gebäude – Dienste GmbH behält sich darüber hinausgehende Schadensersatzforderungen und rechtliche Schritte vor.

§3 Reklamationen

Beanstandungen der erbrachten Leistungen sind unverzüglich nach der Mängelfeststellung der

Geschäftsführung der KAMS Gebäude – Dienste GmbH mitzuteilen. Gravierende Mängel sind postalisch oder per Fax mitzuteilen. Eine mündliche Benachrichtigung der Mitarbeiter vor Ort ist in jedem Fall unzureichend und kann keine Stellungnahme bzw. Kenntnisnahme durch die Geschäftsführung der KAMS Gebäude – Dienste GmbH gewährleisten. Rechtzeitig schriftlich der Geschäftsführung mitgeteilte berechtigte von der KAMS Glas-

und Gebäudereinigungs- GmbH verursachte Mängel werden durch Nacharbeit beseitigt.

§4 Einweisung vor Objektübernahme

Die KAMS Gebäude – Dienste GmbH hat das Recht auf eine fachgerechte Einweisung in das zu betreuende Anwesen. Dabei übergibt der Auftraggeber sämtliche Unterlagen, Schlüssel und sonstige Utensilien. Weiterhin weist er den Mitarbeiter der KAMS Gebäude – Dienste GmbH in alle haustechnischen, verwaltungsmäßigen und inhaltlichen Gegebenheiten des Anwesens ein, die die Dienstleistung der KAMS Gebäude – Dienste GmbH betreffen. Dazu gehören insbesondere die zu betreuenden Flächen und Einrichtungen, sowie sicherheitsrelevante Gegebenheiten.

§5 Leistungen der KAMS Gebäude – Dienste GmbH

Die KAMS Gebäude – Dienste GmbH verpflichtet sich die Dienstleistungen, die in Art, Turnus und Umfang im Betreuungsvertrag vereinbart wurden, zuverlässig und ordentlich für die festgeschriebenen Anwesen erbringen.

§6 Durchführung der Leistung

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beziehen sich die Leistungen der KAMS Gebäude – Dienste GmbH grundsätzlich auf die Gemeinschaftsflächen und Gemeinschaftseinrichtungen der Anwesen. Im Bereich der hausmeisterlichen Dienstleistungen übernimmt die KAMS Gebäude – Dienste GmbH die Dienstleistungen nur in soweit selber, wie es die Handwerksordnung zulässt. Im Rahmen der einfachen turnusmäßigen Haustechnikbetreuung werden ausschließlich Kleinstreparaturen, Instandhaltungstätigkeiten und Kontrolltätigkeiten erbracht, die pro Durchgang nicht mehr als eine halbe Arbeitsstunde in Anspruch nehmen. Die Dienstleistungen werden ausschließlich an Werktagen von Montag bis Freitag zwischen 06:00 Uhr morgens und 19:00 Uhr abends erbracht. Ersatzteile (z.B. Leuchtmittel), sonstiges Material und besondere Maschinenkosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt oder vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die KAMS Gebäude – Dienste GmbH behält sich vor Beschaffungskosten auf die Material-, Ersatzteil- und Maschinenkosten aufzuschlagen.

Werden der KAMS Gebäude – Dienste GmbH im Rahmen ihr mit dem Auftraggeber vereinbarten Dienstleistungen Schäden oder Mängel am betreuten Anwesen bekannt, wird die KAMS Gebäude – Dienste GmbH den Auftraggeber davon unverzüglich in Kenntnis setzen. Die Dienstleistungen beinhalten aber in keinem Fall Notdiensteinsätze bzw. Notdienstarbeiten. Besteht ein Dienstleistungsvertrag mit haustechnischen Serviceleistungen werden bei notwendigen größeren Reparaturen dem Auftraggeber Angebote von entsprechenden Dienstleistungen (z.B. Handwerksbetrieben) zur Entscheidung vorgelegt. Weitere in diesem Zusammenhang anfallenden Dienstleistungen sind im Dienstleistungsvertrag unter Haustechnik beschrieben oder müssen zusätzlich beauftragt werden.

§8 Haftung der KAMS Gebäude – Dienste GmbH

Die KAMS Gebäude – Dienste GmbH haftet für Schäden, die auf der Basis der vereinbarten Dienstleistungen im Dienstleistungsvertrag schuldhaft von ihren Mitarbeitern verursacht werden. Die KAMS Gebäude – Dienste GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Mängel am Anwesen, durch höhere Gewalt mittelbar oder unmittelbar, durch Streik, durch Katastrophen und durch unsachgemäße oder strafbare Handlungen von Mietern, Pächtern, Eigentümern, dem Auftraggeber oder deren Mitarbeitern verursacht werden. Die Haftung wird ebenfalls abgelehnt, wenn der Mängelerkennung durch den Auftraggeber nicht eine Reklamation gemäß § 3 dieser AGB folgt und daraufhin Schäden entstehen bzw. Mängel nicht behoben werden.

Grundsätzlich besteht eine Haftung der KAMS Gebäude – Dienste GmbH nur während der Dauer eines gültigen Dienstleistungsvertrages.

Die Haftung der KAMS Gebäude – Dienste GmbH ist auf die Haftpflichtversicherungssumme beschränkt. Diese beträgt bei Personenschäden DM 3 Mio. und bei Sachschäden DM 1,5 Mio. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche für Folgeschäden jeglicher Art sind ausgeschlossen

§9 Bezahlung der Dienstleistungen durch den Auftraggeber

Die Monatsrechnungen der KAMS Gebäude – Dienste GmbH ist für den vorangegangenen Monat rückwirkend ohne Abzug von Skonto auf ein Girokonto der KAMS Gebäude – Dienste GmbH zu überweisen. Für gesonderte Dienstleistungen außerhalb des abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages werden gesonderte Rechnungen zugestellt. Auch diese sind ohne Abzug von Skonto auf ein Girogeschäftskonto zu überweisen. Mitarbeiter der KAMS Gebäude – Dienste GmbH sind grundsätzlich nicht inkassoberechtigt.

Die Zahlungen sind nach Rechnungserhalt jeweils bis zum 6. des Monats ohne Abzug von Skonto für den vergangenen Leistungsmonat zu leisten.

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die KAMS Gebäude – Dienste GmbH zu Erhebung von Verzugszinsen berechtigt. Diese liegen 3 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesbank bzw. der Nachfolgeinstitution der EU nach der Währungsunion. Bei längerfristigem Zahlungsverzug durch den Auftraggeber behält sich die KAMS Gebäude – Dienste GmbH vor weitere rechtliche Schritte einzuleiten und weitere Verzugsgebühren zu erheben.

Bei Zahlungsverzug ist die KAMS Gebäude – Dienste GmbH berechtigt die geschuldeten Dienstleistungen solange einzustellen, bist sämtliche Zahlungen inklusive der Verzugsauschläge durch den Auftraggeber beglichen wurden. Als Datum für den Zahlungseingang gilt in allen Fällen der Eingang auf den Girokonten der KAMS Gebäude – Dienste GmbH.

§10 Rahmenleistungen des Auftraggebers

Im Rahmen der durch die KAMS Gebäude – Dienste GmbH sind vom Auftraggeber unentgeltlich kaltes und warmes Wasser, elektrischer Strom, Objektschlüssel und bei Bedarf abschließbare Lagermöglichkeiten für Putzmittel, Maschinen usw. zur Verfügung zu stellen.

Es wird durch den Auftraggeber versichert, dass die der KAMS Gebäude – Dienste GmbH anvertrauten Dienstleistungen vormals nicht eine eigene Wirtschaftseinheit oder ein eigener Wirtschaftszweig darstellten. Der Auftraggeber versichert, dass für die anvertrauten Dienstleistungen keine eigenen Mitarbeiter gekündigt oder einkommensmindernde Maßnahmen für eigene Mitarbeiter

ergriffen wurden. Sollte eine gesetzliche Pflicht zur Übernahme eigener Mitarbeiter des Auftraggebers bestehen, so wird die KAMS Gebäude – Dienste GmbH von dieser Übergabepflicht des Arbeitsverhältnisses durch den Auftraggeber befreit.

§11 Preisanpassungen

Wegen der allgemein steigenden Abgabenlast, Lohnerhöhungen und der starken Kostenintensität im Dienstleistungsbereich der KAMS Gebäude – Dienste GmbH sind Preisanpassungen unumgänglich und gestattet. Preisanpassungen werden dem Auftraggeber 8 Kalenderwochen vor ihre Gültigkeit schriftlich bekannt gegeben.